2. Änderungsentwurf Bebauungsplan "Im Tal"

Bekanntmachung der Gemeinde Böhen

über die öffentliche Auslegung der Gemeinde Böhen für den 2. Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes „Im Tal".

Der Gemeinderat der Gemeinde Böhen hat in seiner Sitzung vom 16.12.2021 den Entwurf zur 2. Änderung für den Bebauungsplan „Im Tal" gebilligt.

Der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet mit der Flur-Nr.: 122/0, Gemarkung Böhen und die Begründung liegen vom

13. Januar 2022  bis 14. Februar 2022

öffentlich aus:

  • Rathaus Böhen, Wiesenstraße 2:
    Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr
     
  • Rathaus Ottobeuren, Marktplatz 6:
    Montag- Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag: 14:00 -18:00 Uhr
    Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch ab 13.01.2022 im Internet unter https://www.ottobeuren.de/de/marktgemeinde/rathaus/zahlen-daten­planung-bauleitplanung.php veröffentlicht.

Die Öffentliche Auslegung nach§ 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit ebenfalls bekannt gemacht.

(Download: Vorentwurf, Satzung)

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit§ 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.· Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren" das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Böhen, 29.12.2021

Meer Bürgermeister