Barrierefreiheit des Internetauftritts

Die Gemeinde Böhen ist bemüht, die Internetseiten gemeinde-boehen.de barrierefrei zugänglich zu machen. Bürgerinnen und Bürger mit besonderen Bedürfnissen sollen so gut wie möglich an Informationen gelangen und sich auf unseren Internetseiten gut zu Recht finden können. Uns ist bewusst, dass trotz intensiver Bemühungen um Barrierefreiheit immer noch Raum für Verbesserungen bleibt. Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung auffallen oder Sie auf sonstige Barrieren auf unseren Seiten stoßen, dann wenden Sie sich bitte mit einer Beschreibung, wo Ihnen die Barriere aufgefallen ist, an die unten aufgeführte Adresse. Wir werden dann versuchen, Ihnen eine andere Lösung anzubieten.
 

In vielen Fällen sollte es jedoch schon genügen, von den folgenden Funktionen Gebrauch zu machen, die wir für eine möglichst barrierearme Kommunikation zur Verfügung stellen:
 

Schriftgröße und Kontrast

Sie können die Schrift nicht gut erkennen, zum Beispiel weil sie zu klein oder zu hell ist? Dann verändern Sie Schriftgröße und Kontrast, in dem Sie rechts im grünen Balken unterhalb der Kopfbilder auf das Symbol „A“ für Schriftgröße sowie das „umrandete A“-Symbol für Kontrast klicken.
 

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die veröffentlichte Website der Gemeinde Böhen. Wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG) sowie der Bayerische E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer internen Bewertung am 26.07.2022.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Der Seiteninhalt wird bei Nutzung der Vergrößerungsfunktion teilweise verkürzt/gestaucht dargestellt. 
  • Der Inhalt wird derzeit nicht in einfacher Sprache angeboten.
  • PDF-Dateien und andere zum Download bereitgestellte Dokumente sind meist nicht barrierefrei.
  • Kartografische Darstellungen werden i. d. R. als PDF-Datei bereitgestellt. Kartografie ist dem Wesen nach eine bildliche Darstellung, die den Anforderungen der BITV nicht entsprechen kann.
  • Untertitel von Videos.
  • Die geforderte Einhaltung einer korrekten HTML-Syntax ist nicht vollumfänglich erfüllt. 
  • Nicht alle Bilder enthalten die korrekten Alternativtexte. Sofern wir innerhalb der Bearbeitung von Texten und Bildern dies zur Kenntnis nehmen, werden wir die Alternativtexte nachträglich anpassen. 
  • Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb von gemeinde-boehen.de können auf nicht barrierefreie Inhalte führen. 


Feedback

Sollten Ihnen Mängel bezüglich des barrierefreien Zugangs zu Inhalten dieses Angebots auffallen oder sollten Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit haben, können Sie uns jederzeit bei uns melden. Sie werden zeitnah eine Antwort erhalten.

Gemeinde Böhen
1. Bürgermeister Andreas Meer
Wiesenstr. 2
87736 Böhen
Tel.: 08338 208
E-Mail: info(at)gemeinde-boehen.de

Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen: Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV

Oder Sie wenden sich an nachfolgende Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
bitv(at)bayern.de
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html